Zusammenfassung: Der Autor konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen der Elternteilzeit und einer Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und nimmt zur Bemessung des Abfertigungsanspruchs bei Teilzeitdienstverhältnissen Stellung. Erwägungen zu den Abfertigungsansprüchen der über 50jährigen Arbeitnehmer runden den Beitrag ab.
Rechtsgrundlagen: § 23 AngG; § 23a AngG; § 14 AVRAG