Die Autoren analysieren ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser am Beispiel eines Taxilenkers die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem echten und einem freien Dienstvertrag konkretisierten.
VwGH 31.1.2007, 2005/08/0176
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Die Autoren analysieren ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser am Beispiel eines Taxilenkers die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem echten und einem freien Dienstvertrag konkretisierten.
VwGH 31.1.2007, 2005/08/0176
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