Zusammenfassung: Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich.
Schlagwörter:
Wahl eines abweichendes Wirtschaftsjahres; Rechtsmissbrauch; Rumpfwirtschaftsjahr;
Zusammenfassung: Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich.
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Wahl eines abweichendes Wirtschaftsjahres; Rechtsmissbrauch; Rumpfwirtschaftsjahr;