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Steuer-Radar - abweichendes Wirtschaftsjahr kein Missbrauch

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2007/58taxlex-SRa 2007, 253 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich.

Schlagwörter:

Wahl eines abweichendes Wirtschaftsjahres; Rechtsmissbrauch; Rumpfwirtschaftsjahr;

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