Der EuGH hatte zu entscheiden, ob eine gleichzeitige Erhebung zweier Verkehrssteuern unter Art 12 Kapitalansammlungsrichtlinie zu subsumieren ist und damit zulässig ist.
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Der EuGH hatte zu entscheiden, ob eine gleichzeitige Erhebung zweier Verkehrssteuern unter Art 12 Kapitalansammlungsrichtlinie zu subsumieren ist und damit zulässig ist.
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