Zusammenfassung: Das FG Baden-Württemberg nimmt zur Fremdüblichkeit der Entlohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG
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Zusammenfassung: Das FG Baden-Württemberg nimmt zur Fremdüblichkeit der Entlohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG
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