Zusammenfassung: Die Angabe einer falschen Anschrift in einer Rechnung schließt das Vorsteuerabzugsrecht auch bei tatsächlicher Durchführung der Lieferungen aus.
Rechtsgrundlagen: § 3 UStG
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Zusammenfassung: Die Angabe einer falschen Anschrift in einer Rechnung schließt das Vorsteuerabzugsrecht auch bei tatsächlicher Durchführung der Lieferungen aus.
Rechtsgrundlagen: § 3 UStG
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