§ 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Rücktritt vom Anwartschaftsvertrag die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer zur Folge hat und fügt hinzu, dass der Steuerschuldner die grunderwerbsteuerliche Rückgängigmachung zweifelsfrei nachweisen muss.