Zusammenfassung: Der GA prüft, ob die Zugrundelegung eines Steuerabzugsverfahrens auf die Vergütung eines im EU-Ausland ansässigen Dienstleisters auch dann mit Art 59 und Art 60 EWG-V in Einklang steht, wenn dieses Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen von im Mitgliedsstaat ansässigen Dienstleistern nicht zur Anwendung gelangt.