Zusammenfassung: Der GA Léger erläutert, dass die im Vergleich zu gebietsansässigen Unionsbürgern höhere Besteuerung der Ruhegeldbezüge nichtansässiger Rentner dann gegen Art 18 EG verstößt, wenn das Ruhegehalt die einzigen oder beinahe die einzigen Einkünfte bildet.
Rechtsgrundlagen: Art 18 EG