Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines abgerissenen Gebäudes stellt keinen Teil der Herstellungskosten der errichteten Parkplätze dar.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines abgerissenen Gebäudes stellt keinen Teil der Herstellungskosten der errichteten Parkplätze dar.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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