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Vorfälligkeitsentschädigung kein Rechnungsabgrenzungsposten

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2006/75taxlex-SRa 2006, 323 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Eine Vorfälligkeitsentscheidung ist nicht als passiver Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als Ertrag zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 6 EStG

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