Zusammenfassung: Der Autor unterzieht einen Ministerialentwurf zur Novellierung des UFS-Gesetzes einer kritischen Analyse und weist darauf hin, dass dessen Umsetzung mit der angestrebten Implementierung einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht in Einklang stehen würde.
Rechtsgrundlagen: Art 131 Abs 3 B-VG; UFSG