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Nochmals: Verordnung zu § 236 BAO

SteuerrechtTina Ehrke-Rabeltaxlex 2006, 328 - 330 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Autorin weist darauf hin, dass die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz bezüglich Auskünften und Erlässen durch die VO über die Unbilligkeit der Einhebung wesentlich gestärkt wurde.

Rechtsgrundlagen: VO BGBl II 2005/435; § 236 BAO; § 239b BAO

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