Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Postensuchtagen und erläutert, dass eine diesbezügliche kollektivvertragliche Bestimmung vorrangig zu berücksichtigen ist. Weiters weist sie darauf hin, dass eine Urlaubsvereinbarung für die Kündigungsfrist die Einräumung von Postensuchtagen ausschließt.
Schlagwörter: