Zusammenfassung: Der Autor gibt eine Übersicht über die im Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 vorgesehenen materiell- und formalrechtlichen Rechtsänderungen und verweist darauf, dass organisationsrechtlich die Befugnis zur Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung in den Kompetenzbereich der Finanzämter übertragen wurde.
Rechtsgrundlagen: BetrugsbekämpfungsG 2006; § 2 Abs 2 FinStrG; § 131 BAO; § 163 BAO; § 15 ZollR-DG; § 35 Abs 3 ZollR-DG