§ 2 KVG
Der EuGH erörtert, dass Zuschüsse der Großmuttergesellschaft als Einlage der Tochter in die Enkelgesellschaft zu qualifizieren seien, sodass die Enkelgesellschaft Gesellschaftssteuer bezahlen müsse.
EuGH 12.1.2006, C-494/03 Senior Engineering Investments BV