Zusammenfassung: Sofern die Gefahr von außerordentlichen Wertminderungen der zivilrechtliche Eigentümer trägt, kann der Fruchtgenussberechtigte nicht als wirtschaftlicher Eigentümer qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 24 BAO
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Zusammenfassung: Sofern die Gefahr von außerordentlichen Wertminderungen der zivilrechtliche Eigentümer trägt, kann der Fruchtgenussberechtigte nicht als wirtschaftlicher Eigentümer qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 24 BAO
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