Zusammenfassung: Ein Immobilienunternehmen, das die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs trägt, ist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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Zusammenfassung: Ein Immobilienunternehmen, das die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs trägt, ist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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