Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Inkrafttreten der Unbilligkeitsverordnung und über die Geltendmachung von Nachsichtsanträgen.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO
Weiterführende Hinweise: BGBl II 2005/435
Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Inkrafttreten der Unbilligkeitsverordnung und über die Geltendmachung von Nachsichtsanträgen.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO
Weiterführende Hinweise: BGBl II 2005/435