Zusammenfassung: Bei einem Gewinnausschüttungsbeschluss nach einem EU-Beitritt wird die KESt-Befreiung auch für Bilanzgewinne vor dem EU-Beitritt maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 94 a EStG
Weiterführende Hinweise: BMF-EAS 2649 v. 31.8.2005
Zusammenfassung: Bei einem Gewinnausschüttungsbeschluss nach einem EU-Beitritt wird die KESt-Befreiung auch für Bilanzgewinne vor dem EU-Beitritt maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 94 a EStG
Weiterführende Hinweise: BMF-EAS 2649 v. 31.8.2005