Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal, da nach Ansicht der Kommission die Abhängigmachung der Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die den Wohnbedarf des Steuerschuldners oder dessen Haushaltsangehörigen decken, von der Reinvestition der Gewinne in den Kauf von anderen portugiesischen Liegenschaften den Vorgaben der Art 18 EG, art 39 EG und 43 EG sowie der Art 28 und 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum widerspricht.