Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der rechtlichen Einstufung der ungarischen Zulassungssteuer als Einfuhrzoll oder als Abgabe gleicher Wirkung iSd Art 23 und 25 EG und zur Zulässigkeit der Einhebung einer höheren Zulassungssteuer auf importierte Gebrauchtwagen als auf bereits in Ungarn zugelassene Gebrauchtwagen.