Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht für Telefax- und elektronische Rechnungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 11 UStG
Weiterführende Hinweise: BMF 13.07.2005
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht für Telefax- und elektronische Rechnungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 11 UStG
Weiterführende Hinweise: BMF 13.07.2005