Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, welche ärztlichen Gutachten ab 1.10.2005 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 6 UStG; Rz 946 UStR
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Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, welche ärztlichen Gutachten ab 1.10.2005 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 6 UStG; Rz 946 UStR
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