Zusammenfassung: Die Nichtgewährung von Steuervergünstigungen für einnahmen aus Kapitalvermögen für gebietsfremde Steuerschuldner bei Nichtversicherung im Sozialversicherungssystem dieses Mitgliedsstaats steht mit den Vorgaben der Art 56 und 58 EG in Einklang.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EG; Art 58 EG