Zusammenfassung: Steuerliche Privilegien für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses, die unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für männliche und weibliche Dienstnehmer vorsehen, begründen eine Verletzung der GleichbehandlungsRL.
Rechtsgrundlagen: Art 141 EG; Art 5 Abs 1 GleichbehandlungsRL 76/207/EG ; Lohngleichheits-RL 75/117/EWG