Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, welche Konsequenzen die Minderung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % für die Gruppenbesteuerung auslöst und beschreiben in diesem Zusammenhang auch die Vorgangsweise für den Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres.
Rechtsgrundlagen: § 26c Z 2 KStG; § 26c Z 2 lit b KStG