Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des US auseinander, in der dieser die beim Erwerb eines Rentenstammrechts anfallende Versicherungssteuer als Anschaffungsnebenkosten qualifizierte und die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten verneinte.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 8 EStG; § 5 Abs 2 VersStG