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Baulandwidmung keine Gegenleistung

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2005/28taxlex-SRa 2005, 68 Heft 2 v. 1.2.2005

Zusammenfassung: Der Wertzuwachs, der durch die Baulandwidmung entsteht, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG

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