Bereits vor rund einem Jahr haben wir aufgrund der Verschärfungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beim Energiekrisenbeitrag verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Nunmehr hat überraschend der VfGH mit Beschluss vom 1. 7. 2026, E 405/2025, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu zentralen Bestimmungen des Energiekrisenbeitrags-Strom im EKBSG idF BGBl I 2024/13 bereits für das Jahr 2024 (Erhebungszeitraum 2) eingeleitet.

