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VwGH saniert „Databox-Gate“ der Finanzverwaltung

TagesfragenSteuerrechtFlorian Fiala, Robert RzeszutSWK 2026, 873 - 878 Heft 20 und 21 v. 20.7.2026

Im Zuge der elektronischen Zustellung von Bescheiden über FinanzOnline kam es in zahlreichen Fällen dazu, dass neue Sachbescheide, die im Rahmen einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder einer Bescheidaufhebung nach § 299 BAO erlassen worden waren, EDV-bedingt zeitlich vor den zugehörigen Wiederaufnahme- bzw Aufhebungsbescheiden in der Databox der Abgabepflichtigen einlangten. Das BFG beurteilte diese „umgekehrte Zustellreihenfolge“ als rechtswidrig (vgl etwa BFG 16. 2. 2026, RV/3100028/2026). Der VwGH hat diese Sichtweise nunmehr in mehreren Erkenntnissen, insbesondere im Erkenntnis vom 28. 5. 2026, Ro 2026/15/0021, verworfen. Der Begründungsweg des VwGH kommt jedoch überraschend: Unter Rückgriff auf § 293 BAO im Wege einer Analogie gelangt der VwGH zu dem Ergebnis, dass solche EDV-bedingten Zustellfehler als „offenkundige Abweichungen vom Bescheidwillen“ erkennbar und daher unbeachtlich sind. Wiederaufnahme- und Sachbescheid gelten daher fiktiv als gleichzeitig zugestellt. Für die Praxis bedeutet dies eine deutliche Entschärfung des zuvor als massenhaft problematisch wahrgenommenen IT-Phänomens.

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