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Steuerpflicht in weiterer Folge von Umgründungen

SteuernSteuerrechtLukas Andreaus, Jonas DerflingerSWK 2025, 708 - 716 Heft 14 und 15 v. 20.5.2025

Das österreichische Umgründungssteuerrecht beinhaltet auf den ersten Blick keine expliziten Sperrfristen bei Umgründungen. Es bestehen keine definierten ertragsteuerlichen Behaltefristen für Gegenleistungsanteile oder das übertragene Vermögen. Auch nachlaufende Sperrfristen bei Grunderwerbsteuer und Gebühren, welche bei Verletzung eine Nachversteuerung auslösen, gibt es nicht. Sukzessive haben sich aber faktische Sperrfristen entwickelt, wenn „in weiterer Folge“ zu Umgründungen Veräußerungsvorgänge realisiert werden.

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