Nicht selten kündigt sich eine Prüfung an, während (noch oder bereits) an der Erstellung einer Selbstanzeige gearbeitet wird. Die Frage, die sich dabei stellt, ist immer folgende: Muss nun auch eine Abgabenerhöhung entrichtet werden, um das gewünschte Ergebnis einer Strafaufhebung herbeizuführen? Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, welche Bedeutung dem Wort „anlässlich“ beizumessen ist. Damit hat sich das BFG erst unlängst wieder einmal auseinandergesetzt. Anlass genug, um das Tatbestandsmerkmal „anlässlich“ und dessen Auslegung durch das BFG näher zu beleuchten.

