Immobilien werden im Regelfall über lange Perioden gehalten. Mittelfristig steigende Preise (Inflation) haben daher aufgrund des Nominalwertprinzips beachtliche Auswirkungen auf einen allfälligen Veräußerungsgewinn. Während im Bereich der progressiven Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen die kalte Progression zumindest automatisiert partiell beseitigt wurde, wurden bislang im Bereich der Veräußerungsgewinne von Immobilien und Wertpapieren im Privatvermögen keinerlei inflationsmindernde Maßnahmen gesetzt.

