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Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

TagesfragenSteuerrechtSWK 2024, 382 Heft 7 v. 1.3.2024

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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