Steigende Preise (Inflation) haben mannigfache Auswirkungen auf die Besteuerung. Die progressive Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen führt zur sogenannten „kalten Progression“. Im Kapitalgesellschaftsbereich existiert ein fixer Steuersatz, unabhängig vom steuerpflichtigen Einkommen. Zumal die Ertragsbesteuerung im gegenwärtigen österreichischen Steuerrecht auf dem Nominalwertprinzip basiert, führen steigende Preise zu einer Scheingewinnbesteuerung. Aber auch nominelle Beträge, in deren Höhe steuerliche Begünstigungen im weiteren Sinn – wie Freibeträge oder Freigrenzen – bestehen, verlieren infolge steigender Preise an „Wert“ und führen zu einer effektiv erhöhten Steuerbelastung.

