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Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Teil der Bemessungsgrundlage

SteuernSteuerrechtSWK 2024, 1368 Heft 34 v. 1.12.2024

Entscheidung: BFG 5. 11. 2024, RV/7102463/2023 (Abweisung), Revision zugelassen.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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