In einem kürzlich vom VwGH entschiedenen Fall haben Bürgschaften zwischen Schwestergesellschaften einer gemeinsamen Mutter zu Bürgschaftszahlungen einer Schwester für ihre beiden insolventen Schwestern geführt. Wie sind diese Bürgschaftszahlungen in der Körperschaftsteuer zu qualifizieren? Wie ist eine zusätzliche Hypothek eines Gesellschafters der Mutter (einer Großmutter) zu qualifizieren? Wie sind Haftungsfreistellungen der Gesellschafter zu qualifizieren, falls ihre Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllt?

