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Rückerstattungszinsen gemäß COFAG-NoAG

SteuernSteuerrechtSWK 2024, 1060 Heft 23 und 24 v. 20.8.2024

Mit Erlass des BMF vom 9. 8. 2024, 2024-0.584.522, BMF-AV 2024/106, werden die Rückerstattungszinsen gemäß COFAG-NoAG in den Zinsanpassungserlass aufgenommen. Per 1. 8. 2024 betragen die Zinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 1 COFAG-NoAG 5,88 %, die Zinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 2 COFAG-NoAG 4,88 %

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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