Werden alle Anteile an einer Personengesellschaft in einer Hand vereint, erlischt die Gesellschaft, und das Vermögen geht auf den letzten Gesellschafter über. Damit kommt es auch zum Anfall von Grunderwerbsteuer auf übertragene Immobilien. Interessierend sind die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz.
Schlagwörter:

