Der VwGH hatte jüngst über die Anwendbarkeit des § 10 Abs 3 Satz 2 KStG in der Unternehmensgruppe zu entscheiden. Anlass war ein sich in Liquidation befindendes ausländisches Gruppenmitglied, bei dem die während aufrechter Gruppenzugehörigkeit nicht abzugsfähigen Teilwertabschreibungen die zugerechneten Verluste überstiegen.
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