Im Rahmen des derzeit als Regierunsvorlage vorliegenden Abgabenänderungsgesetzes 2024 sollen die inländische Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt sowie die Richtlinie (EU) 2020/285 in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die Regelungen sollen ab 1. 1. 2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31. 12. 2024 ausgeführt werden bzw sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde. Dieser Beitrag vergleicht das bestehende Recht mit den geplanten neuen Regelungen und gibt einen Ausblick auf die Zeit nach dem 1. 1. 2025.

