Die Obergrenze für die Angemessenheit von Anschaffungskosten nach der PKW-Angemessenheitsverordnung wird bei CO2-freien PKW iSd § 12 Abs 2 Z 2a UStG von 40.000 Euro auf 33.333,33 Euro reduziert. Diese Rechtsprechung des VwGH wird in diesem Beitrag kritisch analysiert.
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