(SWK) – Der Anfang Mai zur Begutachtung versandte Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (338/ME 27. GP ) sieht ua eine Regelung zu (Privat-)Entnahmen bei Personengesellschaften, Erweiterungen bei der antragslosen Veranlagung, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor. Der folgende Überblick skizziert die wesentlichen Eckpunkte. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

