Auf der Homepage des BMF wurde kürzlich eine Anfragebeantwortung des BMF vom 19. 4. 2024 betreffend die Geschäftskreiseinordnung von Photovoltaikanlagen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen veröffentlicht.
Unter Gemeinschaftseinrichtungen sind vor allem Anlagen zu verstehen, deren Zweck die Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wasser, Energie, Kommunikationsmitteln, Freizeiteinrichtungen usw im örtlichen Bereich ist.

