Vor Kurzem hat der Gesetzgeber in Österreich eine befristete umsatzsteuerliche Entlastung von Photovoltaikanlagen eingeführt. Die wirtschaftliche Weitergabe des aus dieser Begünstigung entstehenden Vorteils an den Kunden soll von der Bundeswettbewerbsbehörde kontrolliert werden. Der Beitrag untersucht, ob begünstigte Unternehmer tatsächlich zu einer solchen Weitergabe verpflichtet sind. Ich hoffe, damit Michael Tumpel, dessen Begeisterung für das Umsatzsteuerrecht ich oft aus nächster Nähe erlebt habe, eine wissenschaftliche Freude zu bereiten.

