Die rechtliche Aufarbeitung des sogenannten Cum-/Ex-Skandals ist in Österreich noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Gerichte – an erster Stelle das BFG – bearbeiten noch etliche Fälle, in denen allem Anschein nach KESt zu Unrecht „erstattet“ bzw ausgezahlt worden ist. Auch der VwGH hat sich bereits zwei Mal mit steuerlichen Fragestellungen iZm Cum-/Ex-Gestaltungen befasst. Mit Erkenntnis vom 28. 6. 2022, Ro 2022/13/0002, hat der VwGH klarstellende Aussagen zur Rückerstattungsberechtigung dem Grunde nach getroffen. Im Erkenntnis vom 20. 9. 2023, Ro 2023/13/0012, das im Rahmen dieses Beitrags genauer dargestellt werden soll, hat sich der VwGH mit der Problematik der Rückforderung bereits ausgezahlter KESt auseinandergesetzt.

