Die in der EU geltende Kleinunternehmerregelung sieht eine Steuerbefreiung nur für Umsätze vor, die ein Kleinunternehmer in dem Mitgliedstaat erbringt, in dem er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat sind von der Befreiung bisher nicht umfasst, was zu administrativem Mehraufwand und einem Wettbewerbsnachteil für Kleinunternehmer führt.
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