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Änderungen in der LuF-Pauschalierungsverordnung ab 2023

TagesfragenSteuerrechtMartin JilchSWK 2023, 72 - 75 Heft 3 v. 20.1.2023

Mit BGBl II 2022/449, ausgegeben am 7. 12. 2022, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) geändert. Die Änderungen bei den Pauschalierungsgrenzen gelten ab dem Kalenderjahr 2023. Die klarstellende Ergänzung, dass nicht nur die Pflichtbeiträge gemäß BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz), sondern auch jene gemäß BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) gewinnmindernd abgezogen werden können, gilt für Veranlagungen ab 2021.

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