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Keine Umsatzsteuer kraft Rechnung bei überhöhter Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten

SteuernSteuerrechtReinhold BeiserSWK 2023, 105 - 106 Heft 3 v. 20.1.2023

Wird die Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten irrtümlich zu hoch (zB 20 % statt 13 % oder 10 % Umsatzsteuer) ausgewiesen, so kann diese Umsatzsteuer nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH auch ohne Berichtigung der Rechnungen gemindert werden.

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