Wird die Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten irrtümlich zu hoch (zB 20 % statt 13 % oder 10 % Umsatzsteuer) ausgewiesen, so kann diese Umsatzsteuer nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH auch ohne Berichtigung der Rechnungen gemindert werden.
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